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Die Integrative Schulbegleitung

Herzlich willkommen!
Gerne informieren wir Sie hier über unser Angebot der Integrativen Schulbegleitung.

Ein Junge im Rollstuhl sitzt an einem Tisch und zeichnet und lacht fröhlich in die Kamera.

Die Integrative Schulbegleitung

Ein Junge im Rollstuhl sitzt an einem Tisch und zeichnet und lacht fröhlich in die Kamera.

Herzlich willkommen!
Gerne informieren wir Sie hier über unser Angebot der Integrativen Schulbegleitung.

 

Ein junger Mann unterstützt als Schulbegleitung einen Jungen, der im Rollstuhl sitzt.

Zur Beschulung von Kindern mit Beeinträchtigungen sind oftmals nicht nur sonderpädagogische Maßnahmen, sondern auch sogenannte begleitende Hilfen notwendig, wie beispielsweise

  • Unterstützung bei der Alltagsbewältigung
  • Hilfen bei der Arbeitsorganisation
  • pflegerische Tätigkeiten

Diese sogenannten begleitenden Hilfen können durch eine Schulbegleitung übernommen werden.

Unsere Aufgabe

Schulbegleiter unterstützen Kinder mit Körperbehinderungen und / oder geistigen Behinderungen, sowie psychischen bzw. seelischen Störungen, die an einer allgemeinen Schule oder einer Förderschule unterrichtet werden.
Schulbegleitungen arbeiten nicht im pädagogischen Kernbereich und vermitteln keine schulischen Lerninhalte.

Der Tätigkeitsbereich der Schulbegleitung umfasst unter Anderem:

  • Organisatorische Aufgaben und Strukturierung des Schulalltages
  • Förderung der Mobilität und der Selbständigkeit
  • Unterstützung des sozialen Lernens und Verminderung/Vermeidung von Fremd- und Eigengefährdung
  • Unterstützung zur Erarbeitung von Lerninhalten durch praktische Hilfen und Nutzung von technischen Hilfsmitteln
  • Sicherstellung der Teilhabe an besonderen Schulveranstaltungen, z.B. Ausflüge

Die Rechte Ihres Kindes

Der Anspruch auf Schulbegleitung ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch. Schulbegleitung ist eine Form der Eingliederungshilfe und kann hierüber beantragt werden.

Diese Form der Eingliederungshilfe gilt für Kinder mit einer körperlichen und / oder einer sogenannten „geistigen“ Behinderung.

Dadurch werden Kinder mit beispielweise einer Autismus-Spektrum-Störung, einer deutlichen ADHS-Symptomatik oder anderen seelischen Erkrankungen unterstützt.

Zwei Mädchen sitzen in der Schule an einem Tisch. Ein Mädchen davon sitzt im Rollstuhl.

Kontakt

Integrative Schulbegleitung
Von-Bodelschwingh-Str. 4
24568 Kaltenkirchen

Birgit Preuß, Leitung der Integrativen Schulbegleitung

Ihre Ansprechpartnerin ist:

Birgit Preuß
Leitung Integrative Schulbegleitung
Tel.: 04191 / 50 77-12
b.preuss@lebenshilfe-kaltenkirchen.de
schulbegleitung@lebenshilfe-kaltenkirchen.de