Die Integrative Schulbegleitung
Herzlich willkommen!
Gerne informieren wir Sie hier über unser Angebot der Integrativen Schulbegleitung.
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Zur Beschulung von Kindern mit Beeinträchtigungen sind oftmals nicht nur sonderpädagogische Maßnahmen, sondern auch sogenannte begleitende Hilfen notwendig, wie beispielsweise
Diese sogenannten begleitenden Hilfen können durch eine Schulbegleitung übernommen werden.
Schulbegleiter unterstützen Kinder mit Körperbehinderungen und / oder geistigen Behinderungen, sowie psychischen bzw. seelischen Störungen, die an einer allgemeinen Schule oder einer Förderschule unterrichtet werden.
Schulbegleitungen arbeiten nicht im pädagogischen Kernbereich und vermitteln keine schulischen Lerninhalte.
Der Tätigkeitsbereich der Schulbegleitung umfasst unter Anderem:
Der Anspruch auf Schulbegleitung ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch. Schulbegleitung ist eine Form der Eingliederungshilfe und kann hierüber beantragt werden.
Diese Form der Eingliederungshilfe gilt für Kinder mit einer körperlichen und / oder einer sogenannten „geistigen“ Behinderung.
Dadurch werden Kinder mit beispielweise einer Autismus-Spektrum-Störung, einer deutlichen ADHS-Symptomatik oder anderen seelischen Erkrankungen unterstützt.
Integrative Schulbegleitung
Von-Bodelschwingh-Str. 4
24568 Kaltenkirchen
Ihre Ansprechpartnerin ist:
Birgit Preuß
Leitung Integrative Schulbegleitung
Tel.: 04191 / 50 77-12
b.preuss@lebenshilfe-kaltenkirchen.de
schulbegleitung@lebenshilfe-kaltenkirchen.de