Der Anspruch auf Schulbegleitung ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch. Schulbegleitung ist eine Form der Eingliederungshilfe und kann hierüber beantragt werden.
Diese Form der Eingliederungshilfe gilt für Kinder mit einer körperlichen und / oder einer sogenannten „geistigen“ Behinderung.
Dadurch werden Kinder mit beispielweise einer Autismus-Spektrum-Störung, einer deutlichen ADHS-Symptomatik oder anderen seelischen Erkrankungen unterstützt.